Sportfischen
in Norwegen
Sportfischen
ist eine spannende und nützliche Freizeitbeschäftigung,
der heute wie in Zukunft so viele Menschen wie
möglich nachgehen können sollten.
Sinn dieser Unterlagen ist es, alle deutschsprachigen
Gäste über die in Norwegen geltende
Gesetze und Bestimmungen, aber auch über
einige mehr allgemeine Dinge zum Thema Sportfischerei
zu informieren.
Unser aller Ziel sollte es dabei sein, die norwegischen
Fischbestände zu schützen und zu gewährleisten,
dass Sie viele entspannende aber auch erlebnisreiche
Stunden beim Sportfischen verleben können.
Eine Voraussetzung dafür ist natürlich,
dass alle Sportfischer verantwortungsbewusst auftreten
und aufeinander, auf andere Naturfreunde und nicht
zuletzt auf die Natur selbst Rücksicht nehmen.
Unverantwortliche Verhaltensweisen, leider auch
von Sportfischern, haben bereits, z.B. durch die
Verbreitung der Elritze, zur Beeinträchtigung
der Angelsportmöglichkeiten geführt.
Mit der Einhaltung der im folgenden aufgeführten
Fischereibestimmungen können auch Sie zur
Erhaltung der norwegischen Fischbestände
beitragen!
Die Fischerei auf Salmoniden (Lachs, Meerforelle,
Meersaibling) und andere Süßwasserfische
wird gesetzlich durch das "Lov om laks og
innlandsfisk" und dazugehörende nationale
und regionale Rahmenbestimmungen geregelt. Darüber
hinaus können Grundeigentümer oder Fischereirechtinhaber
örtlich geltende Fischereibestimmungen festlegen.
Auskünfte darüber erteilen z.B. Verkaufsstellen
von Angelkarten, Touristeninformationen oder der
Provinzpräsident (Fylkesmannen). Beim Kauf
von Angelkarten wird normalerweise über geltende
Fischereibestimmungen informiert und oft sind
die Bestimmungen auf der Angelkarte wiedergegeben.
Staatliche Fischereiabgabe
Um in Norwegen auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling,
andere Süßwasserfische fischen oder
Edelkrebse fangen zu können, müssen
alle Personen ab 16 Jahre eine staatliche Fischereiabgabe
(Fiskeravgift) entrichten. Dies gilt auch für
Grundeigentümer und andere Fischereirechtinhaber
und allgemein für die Fischerei mit jeweiligem
Fanggerät. Die Abgabe ist auch dann zu entrichten,
wenn im Meer auf Lachs, Meerforelle oder Meersaibling
gefischt werden will.
Die Abgabe ist von jeweils 01.04. bis 31.03. des
darauffolgenden Jahres gültig. Für das
Sportfischen auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling,
Süßwasserfische und Edelkrebse beträgt
die Jahresabgabe NOK 180,-. Für das Sportfischen
in Gewässern und zu Zeiten, in denen ausschließlich
das Angeln auf Süßwasserfische oder
Edelkrebse erlaubt ist, beträgt die Jahresabgabe
NOK 90,-.
Seit dem 01.04.1994 kann für das Sportfischen
auf Süßwasserfische und Edelkrebs auch
eine Fischereiabgabe mit einwöchiger Gültigkeit
gelöst werden. Eine Wochenkarte ist ab Post-
oder Bankstempel für 7 Tage gültig und
kostet NOK 45,- Die Abgabe kann auf allen Postämtern
gelöst werden und zusammen mit der Überweisungsblankette
erhalten Sie eine informative Broschüre über
das Sportfischen in Norwegen.
Das Lösen der staatlichen Fischereiabgabe
ist eine Voraussetzung für die Ausübung
der Sportfischerei, gibt jedoch allein kein Recht
bestimmte Gewässer zu befischen. Zusätzlich
muss vor Ort beim jeweiligen Grundeigentümer
eine für das Gewässer oder Gebiet geltende
Angelerlaubniskarte gelöst werden.
Die Einnahmen, die aus der Erhebung der staatlichen
Fischereiabgabe entstehen, werden für Maßnahmen
der Hege und Verwaltung der Fischbestände
und Gewässer und für Forschungszwecke
verwendet.
Angelerlaubniskarten
Das Recht auf die Fischerei in Binnengewässern,
wie z.B. Seen, Weihern, Flüssen und Bächen
liegt in der Regel beim Grundeigentümer.
Dies gilt sowohl auf Privatgrund, als auch Gemeinschafts-
(allmenninger) und öffentlichem Grundeigentum.
Um ein bestimmtes Gewässer oder Gebiet zu
befischen, muss deshalb eine Angelkarte gelöst,
oder eine Angelerlaubnis beim Grundeigentümer
eingeholt werden. Angelerlaubniskarten werden
im allgemeinen an verschiedenen Stellen, wie z.B.
bei Grundeigentümern, in Sportgeschäften,
Touristeninformationen, Campingplätzen usw.
verkauft. In vielen Gemeinden und Provinzen sind
bereits Übersichten über Angelgebiete
mit Kartenausgabe erstellt worden. Die Angelkarten
enthalten Angaben wann, wo und auf welche Weise
geangelt werden darf. Vielerorts werden sowohl
Tages-, Zweitages-, Wochen- als auch Saisonkarten
angeboten.
Das Sportfischen im Meer und in den Fjorden ist
ohne Angelerlaubniskarte für alle frei.
Privater Grundbesitz
Norwegen ist zu ca. 2/3 in privatem Grundbesitz.
Die einzelnen Grundeigentümer allein, in
Genossenschaften zusammengeschlossen oder auch
Jäger- und Anglervereine, die Fischereirechte
gepachtet haben, betreiben den Angelkartenverkauf.
Staatlicher Grundbesitz zur Gemeinnutzung (Statsallmenning)
Die größten "statsallmenninger"
liegen in den Gebirgsgebieten der Trøndelag-Provinzen
und in Süd-Norwegen. Der für den jeweiligen
"statsallmenning" zuständige Verwaltungsvorstand
(fjellstyre) verwaltet das Fischereirecht.
Personen, die derzeitig und über das letzte
Jahr hinweg in Norwegen wohnhaft waren, haben
nach Erlös einer Angelerlaubniskarte das
Recht die Sportfischerei mit der Angelrute und
der Handleine auszuüben. In den meisten "statsallmenninger"
werden auch ausländischen Staatsangehörigen
Angelkarten angeboten.
Staatlicher Grundbesitz
Die Fischereiverwaltung auf Staatsgrund in den
Provinzen Nordland und Troms liegt bei der jeweiligen
Bezirksverwaltung des staatlichen Unternehmens
"Statskog". in diesen Gebieten haben
alle nach Erlös eines Angelerlaubnisscheines
auf dem Postamt, die Möglichkeit mit der
Angelrute und der Handleine zu fischen.
Die Fischereiverwaltung auf staatlichem Grundbesitz
in Finnmark, d.h. so gut wie in der ganzen Provinz,
liegt beim "Finnmark jordsalgskontor"
in Vadsø. Innerhalb Finnmarks können
ausländische Staatsangehörige nach Erlös
einer Angelkarte verpachtete, d.h. zumeist meerwandernde
Salmoniden führende Gewässer mit der
Angelrute und der Handleine befischen. Sonstige
Gewässer können nur innerhalb einer
Zone von fünf Kilometer beidseitig der Reichsstraßen
befischt werden. Über das Sportfischen liegt
eine spezielle Informationsbroschüre vor,
die beim "Finnmark jordsalgskontor"
erhältlich ist.
Die Angelkarte "Nord-Norgekortet" mit
Gültigkeit in über 50000 Angelgewässern
auf dem gesamten Staatsgrund in den Provinzen
Nordland, Troms und in Finnmark innerhalb einer
Zone von fünf Kilometern beidseitig der Reichsstraßen,
ist auf allen Postämtern und beim "Finnmark
jordsalgskontor" erhältlich.
Sportfischen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können
in der Zeit vom 01. Januar bis 20. August kostenlos
angeln. An Gewässern mit Angelkartenverkauf
muss eine Angelerlaubnis eingeholt werden; die
Karte ist jedoch kostenlos. An Gewässern
ohne Angelkartenverkauf braucht keinerlei Erlaubnis
eingeholt werden. Gewässer, die ganz oder
auf Teilstrecken Lachs, Meerforellen, Meersaiblinge
führen, sowie der Fang von Edelkrebsen, sind
von dieser Regelung ausgenommen.
Ebenfalls ausgenommen sind künstlich angelegte
Gewässer und außerdem kann der Provinzpräsident
(Fylkesmannen) bestimmte Gewässer von dieser
Regelung ausnehmen. Erwachsene, die z.B. ein Boot
rudern oder Jugendlichen auf andere Weise beim
Angeln behilflich sind, müssen Angelerlaubniskarten
lösen. Kinder unter 16 Jahren müssen
sich nur an die von der öffentlichen Hand
erlassenen und nicht etwaige lokale Fischereibestimmungen
halten.
Sportfischen auf meerwandernde Salmoniden
In Binnengewässern darf das Sportfischen
auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling nur mit
der Angelrute ausgeübt werden. Vereinzelt
ist auch der Gebrauch von Handleinen auf zugefrorenen
Seen zugelassen. An besonderen Aufstiegshindernissen,
kann auf Verfügung des Provinzpräsidenten,
nur mit Wurm ohne Schnurbeschwerung (wie z.B.
Blei) oder mit der Fliege gefischt werden.
Im Meer darf das Sportfischen auf Lachs, Meerforelle
und Meersaibling mit der Angelrute, Handleine,
dem "Oter", sowie das Schleppfischen
ausgeübt werden. Beim Fischen mit der Angelrute
oder Handleine können bis zu drei Haken verwendet
werden (z.B. ein Drilling oder ein Einzelhaken
und ein Doppelhaken). Einzelhaken ausgenommen
darf die Hakengröße Nr. 2/0 nicht überschreiten.
Die maximal zulässige Hakengröße
für Einzelhaken ist Nr. 4/0.
Als Angelköder sind ausschließlich
zugelassen:
1. Wurm
2. Blinker Spinner, Wobbler
3. Fliege, wobei schwimmende Wurfschwimmer (Wurfpose)
oder Fliegenschnüre, reine Bleischnüre
ausgenommen, das Wurfgewicht ausmachen
Im
Meer dürfen außerdem auch Naturköder,
Garnelen ausgenommen, benutzt werden. In Binnengewässern
darf die Schnur nur bei der Fischerei mit dem
Wurm, z.B. durch Blei, beschwert werden.
Bei der Schleppfischerei auf meerwandernde Salmoniden
dürfen pro Boot bis zu drei Schleppangelgeräte
mit je maximal drei Ködern benutzt werden.
Das Benutzen von Planer-boards ist nicht erlaubt.
Beim Fischen mit dem "Oter" dürfen
nicht mehr als 8 Seitenarme mit je einer Fliege
benutzt werden. Das Benutzen von Schnurbeschwerung
(z.B. Blei) beim Fischen mit dem "oter"
ist nicht zulässig.
Das Mindestmaß für meerwandernde Salmoniden
beträgt 35 cm.
Die Dauer der Angelsaison auf meerwandernde Salmoniden
(Lachs, Meerforelle, Meersaibling) ist sehr unterschiedlich.
In der Regel beginnt die Angelsaison am 01. Juni,
dauert jedoch in den Unterschiedlichen Flüssen
unterschiedlich lang. Einzelne Flussläufe
sind aufgrund stark geschwächter Lachsbestände
ganzjährig geschont. Im Meer ist die Hauptangelzeit
vom 01. Juni bis einschließlich 04. August.
Beim Provinzpräsident (fylkesmannen) oder
in den Gemeinden werden dazu nähere Auskünfte
erteilt.
Sportfischen auf Süßwasserfische
In Norwegen gibt es insgesamt 39 verschiedene
Süßwasserfischarten. In weiten Teilen
des Landes ist nur die Bachforelle und der Saibling
heimisch. Zu den beliebten Sportfischen zählen
u.a. auch der Flussbarsch, die Äsche und
der Hecht.
Für die Sportfischer auf Süßwasserfische
bestehen weitaus weniger Auflagen als für
die Fischerei auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling.
Allgemein können Süßwasserfische
das ganze Jahr über und mit allen gesetzlich
zugelassenen Angelgeräten und Ködern
befischt werden. Innerhalb der vom Staat erlassenen
Rahmenverordnungen können der Provinzpräsident
und die einzelnen Grundeigentümer strengere
Fischereibestimmungen und Schonzeiten verordnen.
Informationen über die vor Ort geltenden
Fischereibestimmungen erhalten Sie beim Kauf der
Angelerlaubnisscheine.
Fang von Edelkrebsen
Aufgrund der Gefahr der Verbreitung der Krebspest
ist der Krebsfang in den Provinzen Østfold,
Oslo, Akershus, Hedmark, Oppland, Buskerud generell
untersagt. In den übrigen Provinzen ist der
Fang von Edelkrebsen in der Zeit vom 06. August,
18.00 Uhr bis 14. September, 24.00 Uhr zulässig.
Die Kescherhaltung von Edelkrebsen ist nur am
Fangplatz erlaubt. Tote oder kranke Edelkrebse,
Krebsabfälle u.ä. dürfen nicht
in Gewässer eingebracht werden. Benutztes
Fanggerät muss vor jeder Fangsaison oder
vor Gebrauch in einem neuen Gewässer desinfiziert
und getrocknet werden.
Sportfischen im Meer
Im Meer ist das Sportfischen mit der Angelrute
und der Handleine für jedermann frei, und
die Entrichtung der staatlichen Fischereiabgabe
oder der Kauf eines Angelscheines ist nicht erforderlich.
Für die Fischerei mit Netzen im Salzwasser
gelten die vom Direktorat für Fischerei (Fiskeridirektoratet)
erlassenen Verordnungen.
Fischkrankheiten
Fischkrankheiten und Parasiten stellen eine ernstzunehmende
Gefahr für die norwegischen Fischbestände
dar.
Eine der größten Gefahren ist mit dem
Lachsparasiten Gyrodactylus salaris verbunden,
mit dem bereits 35 norwegische Flussläufe
infiziert sind. Die Junglachse werden von Tausenden
dieses nur ungefähr einen 0,5 mm großen
Parasiten befallen und der Parasitenbefall ist
nahezu immer tödlich. Es werden weitere Maßnahmen
ergriffen, um diesen Parasiten in den infizierten
Flussläufen auszurotten.
Die gefährliche Fischkrankheit Furunkulose
ist durch entflohene Zuchtlachse verbreitet worden.
Die Verbreitung von Krankheit und Parasiten und
die steigende Anzahl entflohener Zuchtlachse stellen
eine Bedrohung für die wilden Lachsbestände
dar.
Die Krebspest wird durch einen Pilz verursacht,
der u.a. in den Grenzgebieten nach Schweden vorkommen
kann. Die Krebspest verbreitet sich rasch und
führt zur vollständigen Ausrottung des
Edelkrebsbestandes. Aufgrund der Gefahr der Verbreitung
der Krebspest besteht regional ein allgemeines
Verbot des Krebsfanges (siehe unter "Fang
von Edelkrebsen").
Durch Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen
tragen auch Sie dazu bei, dass nicht weitere Flüsse
von Krankheiten oder Parasiten infiziert werden:
1. Das Angelgerät muss ganz trocken sein,
bevor es in einem neuen Gewässer benutzt
wird.
2. Die Angelausrüstung, die in einem Gewässer
benutzt wurde, wo der Verdacht auf eine Krankheitsinfektion
besteht, ist zu desinfizieren. Nähere Auskünfte
erteilen die veterinärärztlichen Behörden.
3. Wasserbehälter sollten nie direkt in ein
Gewässer entleert werden.
4. Fische dürfen nicht in einem anderen Gewässer
als dem, in dem sie gefangen wurden, ausgenommen
und gewaschen werden.
5. Fischabfälle müssen vergraben oder
auf einer Müllhalde deponiert werden.
6. Die Einfuhr oder das Aussetzen von Fischen,
Krebsen und anderen wasserlebenden Organismen
ist verboten.
7. Bei Verdacht auf Fischkrankheiten sollten der
Grundeigentümer oder Kartenausgeber benachrichtigt
werden.
Verhindern Sie die Ausbreitung von Arten!
In weiten Teilen Norwegens sind nur die Bachforelle
und/oder wenige andere Fischarten verbreitet.
Dies ist für die Hege der Fischgewässer
von großem Vorteil. Um die Verbreitung von
unerwünschten Fischarten und Kleinlebewesen
zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass das
Aussetzen oder Überführen von Fischen,
Krebsen oder Fischnährtieren grundsätzlich
strengstens untersagt ist. Die Elritze, der Hecht,
die Felche, der Saibling und andere Fischarten
bevölkern ständig neue Gewässer.
Neue Fischarten können innerhalb kurzer Zeit
das über Jahrhunderte natürlich gewachsene
Artengefüge in einem Gewässer zerstören.
Speziell wird darauf hingewiesen, dass die Elritze
nicht weiter verbreitet werden darf. Eine Reihe
guter Forellengewässer wurde bereits zerstört,
nachdem die Elritze als Angelköder benutzt,
dort eingebracht wurde. Die Elritze konkurriert
mit der Forellenbrut um das meist begrenzte Nahrungsangebot
und raubt außerdem oft Eier und Brut der
Forelle. Die Verwendung von lebenden Fischen als
Köder ist grundsätzlich verboten.
Die Wasserpest ist eine neu eingeführte Wasserpflanze
mit quirlständigen Blättern. Die Pflanze
kommt in den unteren Teilen des Drammens- und
Glomma-Wasserlaufes und in Seen um Oslo herum
vor. Vereinzelt tritt sie auch in anderen Teilen
des Landes auf, u.a. in der Provinz Vest-Agder
und Rogaland. Die Wasserpest ist sehr schädlich
und wird leicht, z.B. durch das Überführen
von kleinen Pflanzenteilen in Booten oder Angelgeräten
verbreitet. Die Pflanzenteile sterben bei vollständigem
Abtrocknen ab. Angelgeräte und Boote müssen
deshalb richtig trocken sein, bevor sie in einem
neuen Gewässer benutzt werden.
Aufenthalt in der Natur
Die Möglichkeit sich zu Fuß frei in
der Natur bewegen zu können, gehört
zu den wichtigsten Voraussetzungen für die
Ausübung der Sportfischerei. Dieses uralte
norwegische Recht (norw. allemannsretten) erlaubt
es auch in der freien Natur zu Rasten, zu Zelten
und zu Übernachten. Zur freien Natur zählen
alle Flächen außer landwirtschaftlichen
Anbauflächen, Weideland, Schonungen, Grundstücken
von Privathäusern und Bauernhöfen. Auch
wilde Beeren dürfen gepflückt und Pilze
gesammelt werden. Diese Möglichkeiten müssen
jedoch auch Verantwortungs- und umweltbewusst
wahrgenommen werden. Das Schädigen der Natur
oder Zurlastfallen gegenüber Grundeigentümern
oder anderen Naturfreunden ist zu unterlassen.
Boote ohne Motoren können in den meisten
Seen und entlang der Küste benutzt werden.
Boote mit Motoren dürfen nicht auf Seen benutzt
werden, die kleiner als 2 Quadratkilometer sind.
Dieses Verbot gilt auch auf Seen, die als Trinkwasserquelle
dienen, in Naturschutzgebieten u.ä. Für
Boote von über 25t Gewicht muss der Bootsführer
ein Bootsführerzertifikat nachweisen können.
Boote mit Motoren über 10 PS oder deren Spitzengeschwindigkeit
10 Knoten überschreitet, dürfen nicht
von Personen unter 16 Jahren geführt werden.
Beachten Sie auch folgendes:
Zelten Sie nie näher als 150 m von einem
Haus oder einer Hütte entfernt. Ohne Genehmigung
des Grundeigentümers dürfen Zelte, Gebirgsregionen
ausgenommen, nicht länger als zwei Tage an
einem Ort stehen.
Das Recht Beeren zu pflücken gilt nicht in
den Moltebeer-Gebieten in den Provinzen Nordland,
Troms und Finnmark.
Das Entfachen von Lagerfeuer ist in der Zeit vom
15. April bis 15. September außer im unbewaldeten
Gebirge verboten.
Hunde müssen in der Zeit vom 01. April bis
20. August, oder wenn Tiere auf der Weide sind,
an der Leine geführt werden.
Abfälle dürfen nicht hinterlassen und
es muss aufgeräumt werden. Sie sind gerne
wieder willkommen, wenn man nicht bemerken kann,
dass Sie bereits einmal an Ort und Stelle waren.
Verhaltensregeln für den umweltbewussten
Sportfischer
1. Tragen Sie beim Fischen immer eine gültige
staatliche Fischereiabgabe und Ihren Angelerlaubnisschein
bei sich!
2. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre fischen
im Zeitraum von 01. Januar bis 20. August jeden
Jahres kostenlos!
3. Machen Sie sich mit den Fischereibestimmungen
vertraut und halten Sie diese auch ein!
4. Seien Sie der Fischereiaufsicht behilflich.
Schreiten auch Sie gegen unerlaubtes Fischen ein.
5. Liefern Sie immer die gesetzlich verordnete
Fangstatistik ab! Fischmarken müssen beim
"Norsk Institut for naturforskning, Postbobs
3727, 7002 Trondheim" eingesendet werden!
6. Verhindern Sie die Verbreitung von Fischkrankheiten
und Parasiten!
7. Das Fischen mit lebenden Köderfischen
sowie das Überführen von Fischen ist
untersagt!
8. Halten Sie sich von den Fischaufzuchten fern.
Beim Angeln im Meer mindestens 100 m und beim
bloßen Passieren wenigstens 20 m. Es ist
verboten, näher als 200 m von Netzen, Keilwaden,
Lachsnetzen, Angelschnüren u.ä. Geräten,
die im Meer stehen, zu angeln.
9. Halten Sie die Mindestmaße ein und setzen
Sie untermassige Fische behutsam zurück!
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